Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend
#7
(15-04-2014, 23:46)Vatergefuehl schrieb: Ich bin es leid diesen Weg allein gehen zu müssen. Ich weiß, dass mein Aufschrei der nötigen Beweise bedarf und diese möchte ich gern der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Mach das. Aber reite nicht auf unbewiesenen Theorien herum. Die "Provinz"theorie ist sowas. Ich hatte zum Beispiel genau gegenteilige Erlebnisse. Erwiesen ist nur die riesige Urteilsbandbreite aufgrund persönlicher Richteransichten. Am selben Amtsgericht kann sich für deinen Fall plötzlich alles von Grund auf ändern, wenn sich der zuständige Richter ändert.

Die halben sonstigen Ferien und Feiertage summieren sich auf insgesamt drei bis vier Wochen auf. Es handelt sich also um eine erhebliche Zahl von gemeinsamen Tagen mit den Kindern. Deshalb finde ich auch, dass ein Gang vor das OLG ansteht, vor allem wenn keinerlei Begründung für das Ignorieren deines Antrags in diesem Punkt im Beschluss steht. Wenn er es irgendwie begründet hätte, müsste man sich das ansehen, aber ohne Begründung den Antrag ignorieren dürfte das OLG nicht so gern haben.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend - von p__ - 16-04-2014, 12:51

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltszwang Antrag während der mündlichen Verhandlung. Arminius 12 5.550 15-08-2020, 10:37
Letzter Beitrag: Arminius
  Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze Fin 8 13.740 30-04-2015, 00:55
Letzter Beitrag: Ibykus
  Umgangsbeschluss resistance01 22 17.542 25-03-2014, 17:54
Letzter Beitrag: resistance01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste