16-04-2014, 21:32
Das Urteil liegt international gesehen im Durchschnitt. In Deutschland wäre wohl für einen bisher unbescholtenen Lebenswandel ein Teil der Strafe von vornherein auf Bewährung ausgesprochen worden.
Sicher wird auch in Gibraltar die Bewährung an Auflagen geknüpft sein. Wahrscheinlich ist eine der Auflagen, sich ausserhalb irgendwelcher kontrollierter Umgangskontakte von euch fernzuhalten. Die Ruhe könnte also noch etwas länger dauern wie drei Monate. Entweder sie hält sich dran oder sie fährt halt für den Rest der Strafzeit wieder ein.
Ausserdem darf sie jetzt öffentlich als Kindesentführerin bezeichnet werden. Sie ist verurteilt, sogar mit eigenem Schuldanerkenntnis.
Sicher wird auch in Gibraltar die Bewährung an Auflagen geknüpft sein. Wahrscheinlich ist eine der Auflagen, sich ausserhalb irgendwelcher kontrollierter Umgangskontakte von euch fernzuhalten. Die Ruhe könnte also noch etwas länger dauern wie drei Monate. Entweder sie hält sich dran oder sie fährt halt für den Rest der Strafzeit wieder ein.
Ausserdem darf sie jetzt öffentlich als Kindesentführerin bezeichnet werden. Sie ist verurteilt, sogar mit eigenem Schuldanerkenntnis.