17-04-2014, 14:32
(17-04-2014, 13:48)p schrieb: Mir kann keiner erzählen, nach vielen Jahren Studium, zwei Staatsexamen, Referendariatspraxis, hohen Einstellungsvoraussetzungen würden die Berobten nicht sehr genau wissen, was sie tun, warum und mit welchem Ergebnis. Es ist wissentliche Absicht.Sicher hast Du recht - ich weiß gar nicht mehr, wie ich das alles einnorden soll.
5. Sodann übergab der Antragsteller dem RA der Antragsgegnerin ein Schriftstück in einer Klarsichthülle. Dieses Schreiben wurde an das Gericht weitergereicht und als Anlage zum Protokoll genommen. [was allerdings geschehen sein muss, nachdem ich den Gerichtssaal verlassen hatte]
Ich hatte mir nämlich nicht getraut, dem Gericht den "Orden des Günter Mühlbauer" zu überreichen, freue mich aber, wenn es von anderen an die, die es möglicherweise angeht, weitergericht wird.
Und das besagte Attest ist ein Bescheid des Kreis Steinfurt aus dem Jahre 2009:
"Die Prüfung der von ihnen [meinem Kind!] vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt ....."
(die eingereichten Unterlagen waren vermutlich vom Hausarzt der KM angefertigt. Der hatte im seinerzeitigen unter Eid erlogenen Gewaltschutzantrag der KM auch Prellungen und blaue Flecke festgestellt, für die man mich ursächlich machen wollte.
Auf die Möglichkeit eines Gewaltschutzverfahrens hatte ein Sachbearbeiter des JA die KM hingewiesen, der sich später dafür bei mir entschuldigt und sich deswegen von der KM ein Dienstaufsichtsverfahren eingehandelt hatte)
Wer sich bis jetzt noch das Lachen verkneifen konnte, mag sich entspannen!
Denn auf dieses Attest stützt sich die Richterin in ihrem Zurückweisungsbeschluss in Sachen VKH: "Eine Neuregelung des Umganges entspricht nicht dem Kindeswohl. Die Eltern des Kindes streiten seit fast 10 Jahren in diversen Verfahren um die Belange des Kindes.
Seit 4,5 Jahren ist bei dem Kind eine emotionale Störung diagnostiziert."
Ich bin mir sehr sicher: mein Kind ist vollkommen ok.
Dass elterliche Zerstrittenheit kein Idealzustand ist, muss natürlich eingeräumt werden. Aber hinsichtlich meiner Tochter wurde dieser Unfug nur diagnostiziert, weil er -vermutlich finanziell- gut in den damaligen Kurantrag der KM paßte (wenn ich das zeitlich richtig einordne). Eine Kur, für die wegen der dadurch absichtlichen Umgangsvereitelungen die KM immerhin 250 € Zwangsgeld zahlen musste; festgesetzt -wen wundert es noch- nicht vom Familiengericht Tecklenburg, sondern vom OLG!
Mit diesem "Attest" die Erforderlichkeit der Umgangsneuregelung zu verneinen, kommt einer Attacke auf das Kindeswohl gleich!
Kein Herz für Kinder! Dreimal "pfui"!