04-05-2009, 13:15
(02-05-2009, 22:44)p schrieb: Der Pflichtige zahlt nun Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut. Und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut.
Damit meinst Du Exen-Unterhalt damit Mama betreuen kann, und jetzt nochmal Zuschlag zum Kindesunterhalt weil Mama nicht betreut?