04-05-2009, 13:38
Zusammengefasst:
Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind betreut und nicht der Vater.
Mehrbedarf zum Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind nicht betreut, sondern in der Ganztagesbetreuung lässt.
Betreuungsunterhalt wird geschuldet, weil die Ex auch bei einer Ganztagesbetreuung nicht für sich selbst sorgen muss.
Aus jedem Lebensdetail wird ein eigener Unterhaltsanspruch konstruiert, auch wenn die Begründungen einander krass widersprechen. Das einzige durchgängige Prinzip ist das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind betreut und nicht der Vater.
Mehrbedarf zum Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind nicht betreut, sondern in der Ganztagesbetreuung lässt.
Betreuungsunterhalt wird geschuldet, weil die Ex auch bei einer Ganztagesbetreuung nicht für sich selbst sorgen muss.
Aus jedem Lebensdetail wird ein eigener Unterhaltsanspruch konstruiert, auch wenn die Begründungen einander krass widersprechen. Das einzige durchgängige Prinzip ist das Unterhaltsmaximierungsprinzip.