19-04-2014, 12:47
Moin.
Das Umgangsrecht bezieht sich auf beide Eltern.
Wenn die Elternvereinbarung einen Ausgleich für ausgefallene Umgangszeiten vorsieht, dann ist der selbstverständlich auch der Mutter zuzugestehen.
Ihr Begehren ist insofern nachvollziehtbar und mE auch berechtigt.
Hier von einen 'Umgangsboykott' der Mutter zu sprechen, halte ich für völlig absurd. Diese Wortwahl dokumentiert mE eine Art mentale 'Vergiftung'.
S.
Das Umgangsrecht bezieht sich auf beide Eltern.
Wenn die Elternvereinbarung einen Ausgleich für ausgefallene Umgangszeiten vorsieht, dann ist der selbstverständlich auch der Mutter zuzugestehen.
Ihr Begehren ist insofern nachvollziehtbar und mE auch berechtigt.
Hier von einen 'Umgangsboykott' der Mutter zu sprechen, halte ich für völlig absurd. Diese Wortwahl dokumentiert mE eine Art mentale 'Vergiftung'.
S.