Moin karlma.
Das Elternverhältnis ist rechtlich gleichgestellt, auch tatsächlich nicht komplementäre (mal davon abgesehen, daß es sich nicht gleichzeitig hier und dort aufhalten kann).
Nach Trennung entstehen ZWEI Familien, mit nach GG und EMRK eigenständigen und gleichartigen Schutzbereichen für Familie bzw Familienleben.
Zeitlich und von der Art unterschiedliche Betreuungen können an diesem Anspruch nichts ändern.
Zur Erinnerung: Standardumgang bedeutet gut 30% zu knapp 70% der Jahreszeit, in der sich ein Kind bei den Eltern jeweils aufhält, betreut wird, es bei BEIDEN Eltern lebt! Je nach Ansatz und Auslegung liegt das schon in der Nähe zum Wechselmodell.
Ich halte Deine Auffassung insofern für abwegig und schlimmer: Du gehst sprachlich und inhaltlich denjenigen auf den Leim, die uns Vätern und unseren Kindern das Leben schwer machen. Das ist auch eine Art 'Vergiftung'.
S.
Das Elternverhältnis ist rechtlich gleichgestellt, auch tatsächlich nicht komplementäre (mal davon abgesehen, daß es sich nicht gleichzeitig hier und dort aufhalten kann).
Nach Trennung entstehen ZWEI Familien, mit nach GG und EMRK eigenständigen und gleichartigen Schutzbereichen für Familie bzw Familienleben.
Zeitlich und von der Art unterschiedliche Betreuungen können an diesem Anspruch nichts ändern.
Zur Erinnerung: Standardumgang bedeutet gut 30% zu knapp 70% der Jahreszeit, in der sich ein Kind bei den Eltern jeweils aufhält, betreut wird, es bei BEIDEN Eltern lebt! Je nach Ansatz und Auslegung liegt das schon in der Nähe zum Wechselmodell.
Ich halte Deine Auffassung insofern für abwegig und schlimmer: Du gehst sprachlich und inhaltlich denjenigen auf den Leim, die uns Vätern und unseren Kindern das Leben schwer machen. Das ist auch eine Art 'Vergiftung'.
S.