04-05-2009, 14:33 
		
	
	
		Studiengebühren sind längst extra von den Pflichtigen zu bezahlen. Schulausflüge siehe oben, das passt in die Begründung des BGH.
	
	
	
	
	
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					BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
				 
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