20-04-2014, 17:31
(20-04-2014, 11:43)Skipper schrieb: Ich kann - zumindest aus dem Gesetz - nicht entnehmen, daß sich Ansprüche aus dem Umgangsrecht nur auf den 'erntfernten' Elternteil beziehen, ...ist aber vom Grundsatz her so gedacht!
Ausnahmsweise kann aber der allein sorgeberechtigte Elternteil einen Umgangsanspruch haben, nämlich dann, wenn sich das Kind mit Zustimmung des Sorgeberechtigten beim nicht sorgeberechtigten oder bei Pflegeeltern aufhält. Dann nämlich gilt, dass jeder das Recht hat, sein Kind in egelmäßgen Abständen zu sehen und zu sprechen.
Umgang kann icht einklagen, bei wem das Kind wohnt.
Von dort kann das Umgangrecht "nur" boykottiert werden ....
von Müttern eben!
(20-04-2014, 11:43)Skipper schrieb: Vorliegend erinnert das Geschehen doch sehr an Auseinandersetzungen Dreijähriger im Sandkasten.wer in diesen Sandkastenspielen für Dreijährige unterliegt, weil er sie nicht ernst genommen hat, kann seinen Kindern nur noch ein freundliches "hallo" hinterher rufen.
S.
Und dann vergessen!