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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#49
Zitat:Kann man nicht , wenn das Kind z.B. 12 ist, denn Unterhalt direkt auf das Konto des Kindes überweisen ?

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ckgebunden allererster Satz. Hat nichts mit diesem Thread zu tun. Von einer Schlange bei der TAFEL, bei der man mal vorbeigegangen ist auf Kochkünste von Müttern zu schliessen ist unsolide. Wir sollten nur Aussagen machen, die sich nachweisen lassen. Glaubwürdig sein! Das Threadthema war "BGH macht Kindergartengebühren zu Mehrbedarf".
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von p__ - 04-05-2009, 15:01

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