20-04-2014, 23:11
Und es geht munter weiter.
Seit den Herbstferien versuche ich eine eine erweiterte Umgangsregelung auf dem Weg zu bringen.(Grob: alle 14-Tage von Fr. bis Montag + Feiertag, Urlaub.....)
Nun wollte sich mein Rechtsvertreter darum kümmern ,leider liess er mich hängen.
Also formulierte ich eine Regelung und schickte sie der KM.
KM antwortete trotzig mit genau der vorläufigen Regelung des OLG.
D.h. sie stimmte nichts zu, alles sollte so bleiben wie bisher.
Auf mehreren Anfragen wegen Osterurlaub antwortete die KM man könne sich über eine Mediation(was im Beschluss des OLG auch vorgegeben war) darüber verständigen.
Was sie damit meinte war ,wir labern und labern bis alle Fristen durch sind.
Sie besorgte einen Termin auf einem Zeitpunkt dem mein Arbeitgeber nicht zustimmen wollte.
Ich informierte sie davon und sagte den Termin ab.
Sie besorgte 1 Wo später wieder 1 Termin um die selbe Zeit und informierte mich darüber.
Diesmal reagierte ich gar nicht mehr darauf ,da mein RA eigentlich eine Stellungnahme abgeben wollte ,da der Osterurlaub schon vorm OLG geregelt war.
Ich wartete und wartete ,jedoch mein RA ließ mich einfach hängen.
Ich wechselte darauf hin meinen RA der darauf sehr kurzfristig eine EA vor Ostern noch einreichte.
Ergebnis:
KM: Ich wollte ja ,aber KV ließ einfach 4! Mediationstermine sausen. Ich selbst fahre aber in der 1. Osterwoche im Urlaub.
JA: KM wollte ja aber KV ließ einfach 4! Mediationstermine sausen sonst wäre alles.................
EA abgelehnt:
KV hätte die Mediationstermine warnehmen können ,daher kein Grund für EA.
Für eine mündl. Verhandl. ist vor Ostern keine Zeit mehr.
Meine RAin schrieb dann: Da die 2. Ferienwoche ja noch "Frei" wäre ,würde ja nichts gegen einen Osterurlaub sprechen.
Frist bis 14.4
Am 15.5 (Geb. meines Sohnes) schrieb die RAin der Gegenseite:
Es würde nichts dagegen sprechen ,leider wäre so kurzfristig keine Mediation zu bekommen.
Evtl. käme eine Vermittlung über das JA zu stande.
Ich rief umgehend das JA an: "Am Di um 14:00 hätte ich Zeit ,danach nicht mehr.
Wenn sie es noch schaffen der KM den Termin mitzuteilen......
Das war alles am letzten Tag vor den Feiertagen(Donnerstag)
Bei der KM ist weder der AB an (sehr geschickt) noch über Handy zu erreichen.
Angeblich ist sie am Di wieder da.
Sie wird antworten ,dass sie keine Zeit habe.
Ich habe ihrer Rechtsvertretung ein Fax geschickt.
Nicht nur dass mein AG langsam am Rad dreht...
Zeitgleich ist eine detallierte Umgangsregelung mit Fristsetzung der Gegenseite übermittelt worden mit der gleichzeitigen Ankündigung es notfalls vor Gericht regeln zu lassen.
Wir wissen ,dass wir nur vor dem OLG weiterkommen werden ,also drängt die Zeit ,den Sommerurlaub überhaupt noch geregelt zu bekommen.
Es gibt GA die klar die Mutter als eine notorische Lügnerin darstellen.
In diesen steht auch deutlich, dass eine mangelnde Bindungstoleranz besteht.
All dies hat das OLG dazu bewogen mir eine Umgangsausweitung mit Öffnungsklausel mittels Vergleichsbeschluss zu bescheinigen.
Hier auf AG Ebene rührt sich mal wieder nichts mehr.
4 Jahre Klageweg mit unzählingen Verhandlungsterminen
Einzig der "festgetackerte" Umgang vom OLG läuft fast Problemlos.
Alle 14 Tage von Fr. 14:00 bis Sa. 18.00.....Ende
Der Beschluss ist vom Jan. 13
Die EA war so nicht durch zu bekommen ,das war klar , aber den Rest?
Niemand bestreitet dass es Umgang geben soll ,nur kurz vor Durchführung werden Gründe vorgeschoben ,Auflagen erhoben.
Ich habe hier nicht alle Details preisgegeben ,vieles gibt es hier nachzulesen.
Mit der Mutter am Verhandlungstisch kann man getrost vergessen.
Die Frage ist für mich: Läuft das überall nach diesem Schema?
Wie kann man diesem entgehen?
Seit den Herbstferien versuche ich eine eine erweiterte Umgangsregelung auf dem Weg zu bringen.(Grob: alle 14-Tage von Fr. bis Montag + Feiertag, Urlaub.....)
Nun wollte sich mein Rechtsvertreter darum kümmern ,leider liess er mich hängen.
Also formulierte ich eine Regelung und schickte sie der KM.
KM antwortete trotzig mit genau der vorläufigen Regelung des OLG.
D.h. sie stimmte nichts zu, alles sollte so bleiben wie bisher.
Auf mehreren Anfragen wegen Osterurlaub antwortete die KM man könne sich über eine Mediation(was im Beschluss des OLG auch vorgegeben war) darüber verständigen.
Was sie damit meinte war ,wir labern und labern bis alle Fristen durch sind.
Sie besorgte einen Termin auf einem Zeitpunkt dem mein Arbeitgeber nicht zustimmen wollte.
Ich informierte sie davon und sagte den Termin ab.
Sie besorgte 1 Wo später wieder 1 Termin um die selbe Zeit und informierte mich darüber.
Diesmal reagierte ich gar nicht mehr darauf ,da mein RA eigentlich eine Stellungnahme abgeben wollte ,da der Osterurlaub schon vorm OLG geregelt war.
Ich wartete und wartete ,jedoch mein RA ließ mich einfach hängen.
Ich wechselte darauf hin meinen RA der darauf sehr kurzfristig eine EA vor Ostern noch einreichte.
Ergebnis:
KM: Ich wollte ja ,aber KV ließ einfach 4! Mediationstermine sausen. Ich selbst fahre aber in der 1. Osterwoche im Urlaub.
JA: KM wollte ja aber KV ließ einfach 4! Mediationstermine sausen sonst wäre alles.................
EA abgelehnt:
KV hätte die Mediationstermine warnehmen können ,daher kein Grund für EA.
Für eine mündl. Verhandl. ist vor Ostern keine Zeit mehr.
Meine RAin schrieb dann: Da die 2. Ferienwoche ja noch "Frei" wäre ,würde ja nichts gegen einen Osterurlaub sprechen.
Frist bis 14.4
Am 15.5 (Geb. meines Sohnes) schrieb die RAin der Gegenseite:
Es würde nichts dagegen sprechen ,leider wäre so kurzfristig keine Mediation zu bekommen.
Evtl. käme eine Vermittlung über das JA zu stande.
Ich rief umgehend das JA an: "Am Di um 14:00 hätte ich Zeit ,danach nicht mehr.
Wenn sie es noch schaffen der KM den Termin mitzuteilen......
Das war alles am letzten Tag vor den Feiertagen(Donnerstag)
Bei der KM ist weder der AB an (sehr geschickt) noch über Handy zu erreichen.
Angeblich ist sie am Di wieder da.
Sie wird antworten ,dass sie keine Zeit habe.
Ich habe ihrer Rechtsvertretung ein Fax geschickt.
Nicht nur dass mein AG langsam am Rad dreht...
Zeitgleich ist eine detallierte Umgangsregelung mit Fristsetzung der Gegenseite übermittelt worden mit der gleichzeitigen Ankündigung es notfalls vor Gericht regeln zu lassen.
Wir wissen ,dass wir nur vor dem OLG weiterkommen werden ,also drängt die Zeit ,den Sommerurlaub überhaupt noch geregelt zu bekommen.
Es gibt GA die klar die Mutter als eine notorische Lügnerin darstellen.
In diesen steht auch deutlich, dass eine mangelnde Bindungstoleranz besteht.
All dies hat das OLG dazu bewogen mir eine Umgangsausweitung mit Öffnungsklausel mittels Vergleichsbeschluss zu bescheinigen.
Hier auf AG Ebene rührt sich mal wieder nichts mehr.
4 Jahre Klageweg mit unzählingen Verhandlungsterminen
Einzig der "festgetackerte" Umgang vom OLG läuft fast Problemlos.
Alle 14 Tage von Fr. 14:00 bis Sa. 18.00.....Ende
Der Beschluss ist vom Jan. 13
Die EA war so nicht durch zu bekommen ,das war klar , aber den Rest?
Niemand bestreitet dass es Umgang geben soll ,nur kurz vor Durchführung werden Gründe vorgeschoben ,Auflagen erhoben.
Ich habe hier nicht alle Details preisgegeben ,vieles gibt es hier nachzulesen.
Mit der Mutter am Verhandlungstisch kann man getrost vergessen.
Die Frage ist für mich: Läuft das überall nach diesem Schema?
Wie kann man diesem entgehen?