20-04-2014, 23:41
Du bist weder Antragsteller noch Empfänger dieser Leistungen. Egal was, ob Mutter und Kind nun Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG 2 oder eben Unterhaltsvorschuss beantragen: Du hast kein Recht, Auskunft über die Details ihrer Angelegenheiten zu erhalten. Wenn sie betrügt, ist das ihre Sache, auch die Folgen muss sie allein tragen.
Der Unterhaltsvorschuss ist kein Geschäft zu deinen Lasten. Dadurch ändert sich nichts an den Bedingungen deiner Unterhaltspflicht.
Wenn du Betrug bei ihrem Antrag vermutest, so gibt es ohnehin nur zwei Betrugsmöglichkeiten für sie: 1. Sie behauptet, keinen Unterhalt vor dir zu bekommen, bekommt aber welchen und 2. Sie ist verheiratet, behauptet aber ledig zu sein. Verheiratete bekommen nämlich keinen UV. Ansonsten kann sie erzählen was sie will, Unterhaltsvorschuss bekommt sie trotzdem rechtmässig.
Beide Fälle fliegen schnell auf, wenn das Jugendamt nämlich zu dir kommt und du Zahlungen nachweisen kannst oder du auf ihre Heirat hinweist.
Der Unterhaltsvorschuss ist kein Geschäft zu deinen Lasten. Dadurch ändert sich nichts an den Bedingungen deiner Unterhaltspflicht.
Wenn du Betrug bei ihrem Antrag vermutest, so gibt es ohnehin nur zwei Betrugsmöglichkeiten für sie: 1. Sie behauptet, keinen Unterhalt vor dir zu bekommen, bekommt aber welchen und 2. Sie ist verheiratet, behauptet aber ledig zu sein. Verheiratete bekommen nämlich keinen UV. Ansonsten kann sie erzählen was sie will, Unterhaltsvorschuss bekommt sie trotzdem rechtmässig.
Beide Fälle fliegen schnell auf, wenn das Jugendamt nämlich zu dir kommt und du Zahlungen nachweisen kannst oder du auf ihre Heirat hinweist.