21-04-2014, 00:14
(20-04-2014, 23:57)FreiHerr schrieb: Ja, ich bin nur der Bezahler dieser "Leistung". Und ja, diese ist zu meinen Lasten gewährt worden.
Nein, diese Leistung bezahlt das Jugendamt, nicht du. Sie wird nicht zu deinen Lasten gewährt.
Lass dich nicht täuschen von der Form. Sicherlich kommt nun das Jugendamt zu dir und will Geld sehen, aber ob das die Ex selber macht, das Jugendamt wegen einer Beistandschaft oder das Jugendamt wegen gezahltem Unterhaltsvorschuss, hat keinerlei Einfluss auf deine Unterhaltspflicht. Geht es vor Gericht, so ändert sich kein Kriterium an der Beurteilung der Unterhaltspflicht. Du kannst da als "nicht unterhaltspflichtig" wieder rauskommen oder zu Unterhalt verurteilt werden - egal ob nun die Ex mit Anwalt oder Jugendamt in Vertretung der Ex am anderen Schreibtisch sassen. Die Unterhaltsbemessung richtet sich nicht danach, wer die Ex vertritt. Oder anders gesagt: Es gibt für die Ex nicht deshalb mehr Unterhalt, weil sie irgendwann mal Unterhaltsvorschuss beantragt hat.
Unterhaltsvorschuss ist eine Ausfall-Leistung und kein Kredit, den das Jugendamt in deinem Namen aufnimmt. Bist du im Sinne von §1603 BGB nicht leistungsfähig, entstehen auch keine Schulden und keine Rückzahlung kann verlangt werden.
Und: Nicht alles ist nicht nur deshalb nicht sachdienlich, weil es nicht Wunschdenken entspricht. Welchen Betrug könnte die Ex denn probiert haben?