21-04-2014, 00:58
(21-04-2014, 00:14)p schrieb: Und: Nicht alles ist nicht nur deshalb nicht sachdienlich, weil es nicht Wunschdenken entspricht. Welchen Betrug könnte die Ex denn probiert haben?
Zum Beispiel Pfändungen in dem Zeitraum verschweigen. Es gibt noch weitere Details, die Sache ist insgesamt etwas komplizierter, die volle Beschreibung aller Einzelheiten würde den Rahmen sprengen.
Ich bin nicht der Meinung das diese Akteneinsicht reines Wunschdenken ist. Sie gibt es zunindest im Strafrecht. Möglicherweise nicht im "Verwaltungs"- oder Sozialrecht. Weisst jemand da etwas genauer?
und wie sieht es mit der Beweislast in solchen Fällen aus?
Vor allen Dingen, im Sinne Deiner Lehre, wie erzeugt man "bei denen" zusätzlichen Arbeitsaufwand, wenn die Sache nicht so glasklar ist?