04-05-2009, 18:42
Hi Max,
nee, der Thread hieß vorher anders - allerdings auch nicht besser/treffender. Mir geht's in der Tat (nur) um den Zugewinnausgleich (s. auch meine Postings). Sorry wegen der Verwirrung!
Allerdings bleibt es trotzdem dabei: Zugewinnausgleich vom Tag der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Da bin ich mir wirklich sehr sicher.
Jedenfalls als der bei ihr eintrudelte fragte sie mich sogar allen Ernstes "wieso denn so plötzlich?". Ist ja fast wie Weihnachten, dass ist auch immer "plötzlich" da...
Drei Antworten fielen mir da spontan ein (die ich ihr aber alle verkniffen habe):
1. Warum nicht?
2. Zugewinnausgleich
3. Rentenansprüche
Der Übergang der Rentenpunkte richtet sich nämlich auch nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
Also, sollte jemand einen guten RA in der Domstadt kennen, nur zu!
1000 Dank vorab!
bubble
nee, der Thread hieß vorher anders - allerdings auch nicht besser/treffender. Mir geht's in der Tat (nur) um den Zugewinnausgleich (s. auch meine Postings). Sorry wegen der Verwirrung!
Allerdings bleibt es trotzdem dabei: Zugewinnausgleich vom Tag der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Da bin ich mir wirklich sehr sicher.
Jedenfalls als der bei ihr eintrudelte fragte sie mich sogar allen Ernstes "wieso denn so plötzlich?". Ist ja fast wie Weihnachten, dass ist auch immer "plötzlich" da...
Drei Antworten fielen mir da spontan ein (die ich ihr aber alle verkniffen habe):
1. Warum nicht?
2. Zugewinnausgleich
3. Rentenansprüche
Der Übergang der Rentenpunkte richtet sich nämlich auch nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
Also, sollte jemand einen guten RA in der Domstadt kennen, nur zu!
1000 Dank vorab!
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