22-04-2014, 15:25
(22-04-2014, 15:18)comment schrieb: Ich würde das so stehen lassen. Eine Auszahlung an dich wäre nichts anderes, als das du das KG weiterreichen darfst.
Im Prinzip wäre mir das auch lieber so (eine Sache weniger, um die ich mich kümmern muß).
Aber mein Problem in diesem Zusammenhang ist hier (Kindergeld und Bafög) beschrieben.
Simon II