Danke, comment, für den Link; ich habe das Forum durchgeschaut, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Vorsichtshalber verdeutliche ich nocheinmal die Frage, da ich sie anscheinend mißverständlich gestellt habe:
Wenn das BAFÖG-Amt behauptet, daß ich 465 EUR an das Kind zu zahlen habe, kann ich dann
a) von dieser Summe das Kindergeld in Höhe von 184 EUR abziehen (da ich alleine KU an das Kind zahle)
oder
b) kann ich das nicht und muß die vollen 465 EUR zahlen und das Kind bekommt das Kindergeld zusätzlich zu dem KU?
Simon II
Vorsichtshalber verdeutliche ich nocheinmal die Frage, da ich sie anscheinend mißverständlich gestellt habe:
Wenn das BAFÖG-Amt behauptet, daß ich 465 EUR an das Kind zu zahlen habe, kann ich dann
a) von dieser Summe das Kindergeld in Höhe von 184 EUR abziehen (da ich alleine KU an das Kind zahle)
oder
b) kann ich das nicht und muß die vollen 465 EUR zahlen und das Kind bekommt das Kindergeld zusätzlich zu dem KU?
Simon II