22-04-2014, 16:13
(22-04-2014, 15:25)Simon ii schrieb: Aber mein Problem in diesem Zusammenhang ist hier Kindergeld und Bafög beschrieben.
Kindergeld im Zusammenhang mit Bafög ergibt ein anderes Ergebnis.
Leistungsberechtigte sollen in einem solchen Fall grundsätzlich die Eltern sein, um die Belastungen aus der (Ausbildungs-) Unterhaltspflicht aufzufangen, so das Aachener Studentenwerk.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage das fusst, ist mir nicht bekannt.