22-04-2014, 18:36
Deine Frage wurde doch nun hinreichend beantwortet. Wir können es auch ganz einfach machen: Nein, kannst du nicht!
Du bist verpflichtet deiner Unterhaltspflicht nachzukommen und wie hoch diese ist, bestimmt nicht das Bafögamt sondern im Zweifel ein Gericht.
Du bist verpflichtet deiner Unterhaltspflicht nachzukommen und wie hoch diese ist, bestimmt nicht das Bafögamt sondern im Zweifel ein Gericht.