22-04-2014, 19:01
Unterhaltsrechtlich hat dein Kind, wenn es einen eigenen Haushalt hat, einen Anspruch auf 670,- abzügl. KG. Das ist somit sogar noch etwas mehr als, das Bafögamt von dir verlangt.
Stützt sich deine Aussage, dass du dafür zuwenig verdienst nur auf dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden oder deckt sich das auch mit den handelsüblichen Ansichten der Justiz?
Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, ziehst du das KG einfach von dem Tabellenbetrag ab.
Ob dein Kind das KG dann von ihrer holt oder nicht, muss dich dann nicht mehr interessieren.
Ich würde mich daher mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen.
Stützt sich deine Aussage, dass du dafür zuwenig verdienst nur auf dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden oder deckt sich das auch mit den handelsüblichen Ansichten der Justiz?
Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, ziehst du das KG einfach von dem Tabellenbetrag ab.
Ob dein Kind das KG dann von ihrer holt oder nicht, muss dich dann nicht mehr interessieren.
Ich würde mich daher mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen.