04-05-2009, 21:19
(04-05-2009, 19:38)vorsichtiger schrieb: Was sagt es denn zum Regelfall des gemeinsamen Sorgerechts aus? Keine Zustimmung - keine Kosten.
Zustimmung ist nicht Voraussetzung. Kinderbetreuung entspricht immer dem Kindeswohl, weil ja dadurch die Kontrolle der Kinder und Eltern durch den Staat gewährleistet wird. So steht das wirklich in der Urteilsbegründung!