27-04-2014, 15:35
(26-04-2014, 20:07)p schrieb: Ich verstehe nicht, einen Antrag auf gemeinsame Sorge gleichzeitig mit einem Befangenheitsantrag stellen? Wie das, bei der Antragstellung steht doch der Richter noch gar nicht fest? Du willst ein Verfahren führen, lehnst aber schon mal vorab jeden Richter ab?why not?
Die Gerichte haben Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungspläne.
Danach stehen die Dezernate und zuständigen Richter fest.
Für A bis D ist das Familienrechtsdezernat 1, Richterin Pappnase zuständig.
Wenn es schon in anderen Verfahren nicht mit ihr funktioniert hat, kann ich mir gut vorstellen, dass bei vorliegen eines objektiven Grundes eine Richterablehnung möglich ist. Das hat mit "Richter generell abzulehnen", wie Timo schreibt, nichts zu tun.
Man stelle sich vor, sie ist eine Verwandte der Antragsgegnerin ... !
Ich hätte was dagegen, dass diese Frau dann ein Verfahren über beantragte gemeinsame Sorge leitet.
