27-04-2014, 17:30
Also mein letzter Kenntnisstand war, dass man die Besorgnis der Befangenheit jederzeit äußern kann.
Auch mitten IN einer Anhörung. Dann muss vertagt und dem nachgegangen werden.
Allerdings sollte man auch einen halbwegs griffigen Grund dafür vorweisen können, denn einen Richter für befangen erklären zu wollen, schlicht weil man weiß, dass der tendenziell nicht so entscheidet wie man selbst es gern hätte und deshalb mal einen anderen ausprobieren will, geht nach hinten los. Dann wird der Antrag nämlich abgelehnt und man hat den Richter, dem man Befangenheit anlasten wollte wieder vor der Nase. Und dann hat der zweifellos richtig gute Laune.
Auch mitten IN einer Anhörung. Dann muss vertagt und dem nachgegangen werden.
Allerdings sollte man auch einen halbwegs griffigen Grund dafür vorweisen können, denn einen Richter für befangen erklären zu wollen, schlicht weil man weiß, dass der tendenziell nicht so entscheidet wie man selbst es gern hätte und deshalb mal einen anderen ausprobieren will, geht nach hinten los. Dann wird der Antrag nämlich abgelehnt und man hat den Richter, dem man Befangenheit anlasten wollte wieder vor der Nase. Und dann hat der zweifellos richtig gute Laune.
Viele nützliche Artikel - Lesenswert: www.trennungmitkind.com