30-04-2014, 14:03
Wenn die Mediation den Zweck hatte für die Sommerferien eine Reglung zu vereinbaren und wenn aus welchen Gründen auch immer die Mediation bis zu den Sommerferien nicht abgeschlossen werden kann, dann hat @Webmin aus meiner Sicht ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis und einen Anordnungsgrund.