30-04-2014, 15:39
Es ist nach dem Protokoll der Verhandlung (nicht Beschluss) eine Elternvereinbarung, der das Gericht beigetreten ist. Sie ist mit Ordnungsgeld bis 25.000,-- € bewehrt.
Pkt. 4 besagt, dass die Eltern sich bei Umgangsstreitigkeiten an eine bestimmte Person wenden.
Also, fernab aller juristischen Finessen würde ich als Laie meinen, @webmin muß in die Mediation oder die Vereinbarung abändern lassen.
Tatsächlich meine ich aber auch, dass da ´ne Chance drin ist: Der Gegenseite kann an sich nicht daran gelegen sein, dass ein Scheitern der Mediation ihr zugerechnst wird, nachdem sie sich selber darauf berufen hat.
Pkt. 4 besagt, dass die Eltern sich bei Umgangsstreitigkeiten an eine bestimmte Person wenden.
Also, fernab aller juristischen Finessen würde ich als Laie meinen, @webmin muß in die Mediation oder die Vereinbarung abändern lassen.
Tatsächlich meine ich aber auch, dass da ´ne Chance drin ist: Der Gegenseite kann an sich nicht daran gelegen sein, dass ein Scheitern der Mediation ihr zugerechnst wird, nachdem sie sich selber darauf berufen hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...