30-04-2014, 18:13
Mein Sohn war über Ostern bei mir. Um mit ihm kontakt halten zu können habe ich ihm ein Handy geschenkt. Er hat die Funktionen sehr schnell begriffen. Es ist ein Vertrag kein Prepaid. Auch Nachrichten und Bilder über Whatsapp versenden hat er Blitzschnell im griff gehabt. Jetzt wo der Kleine wieder bei der KM ist, ist das Handy nur aus. Den Status kann man im Internet abfragen. Die Vermutung liegt sehr nahe das die KM ihm das Handy verbietet und somit eine Kontaktaufnahme verhindert. Via E Mail streitet sie das zwar ab aber der Status ist nach wie vor offline. Ich habe ihr nochmal ein Bild geschickt wo Handy Typ, Telnr. und Staus zu sehen ist. Sie reagiert nicht mal darauf.
Es gibt doch ein Urteil vom Amtsgericht München dazu. Weiß jemand etwas genaueres darüber? Ein guter Rat ist immer willkommen!
Es gibt doch ein Urteil vom Amtsgericht München dazu. Weiß jemand etwas genaueres darüber? Ein guter Rat ist immer willkommen!
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!