30-04-2014, 21:02
Fühlen die sich beleidigt können die ja Väterwiderstand anschreiben, was natürlich auch veröffentlicht und breitgetreten wird. Dann kann man das beleidigende entschärfen. Rechtfertigt keine Abmahngebühren.
Ich bin soweit, das diese Leute beleidigt werden müssen um sie aus dem Schutz der nicht öffentlichen Verfahren herauszuholen. Voll an den Prager mit diesem Pack.
Ich bin soweit, das diese Leute beleidigt werden müssen um sie aus dem Schutz der nicht öffentlichen Verfahren herauszuholen. Voll an den Prager mit diesem Pack.