05-05-2009, 08:12
(05-05-2009, 06:40)vorsichtiger schrieb: PKH bekommt, wer sich einen Rechtstreit nicht leisten kann.
Gleich beim ersten Gespräch mit dem Anwalt die Einkommensunterlagen vorlegen, damit er als erstes prüft, ob Du würdig bist Prozeßkostenbeihilfe zu erhalten.
Legst Du nicht sofort dar, daß Du kein Geld hast, aber seine Dienste in Anspruch nimmst, mußt Du natürlich bezahlen.