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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich habe alle Beiträge hier mit großem Interesse gelesen und habe nun selber einen kniffligen Fall. Natürlich ist mir klar, daß die Tipps in diesem Forum mir keinen Anwalt ersetzen. Dennoch hoffe ich auf ein paar Infos und Hinweise, die mir evtl. bei meinen weiteren Schritten helfen.

Ich habe eine 11jährige Tochter in Mexiko, die auch dort geboren wurde und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Bis zum Alter von 1,5 Jahren lebte ich zeitweise bei ihr und der Mutter in Mexiko, mehrere Wochen lebten wir auch hier in D. Laut Geburtsurkunde bin ich der Vater. Letzteres ist (zu 99%) unstrittig. Wir waren nie verheiratet.

Alle unsere Versuche in D scheiterten, die Mutter faßte hier keinen Fuß. Es schien ihr zu wenig Sonne, die Leute waren ihr zu unfreundlich usw usf. Sie wollte in Mexiko leben, schnappte sich das Kind und verschwand. Ich habe sie noch mehrmals dort besucht, aber sie wollte von mir nichts mehr wissen. Sie wollte gar nichts mehr von mir, auch kein Geld.

Ich habe von dem Kind seit 8 Jahren nichts mehr gehört oder gesehen. Ich weiß weder genau, wo sie heute wohnt und was sie macht. Noch kann ich wirklich sicher sein, ob das Kind überhaupt noch lebt (wenngleich sie Fotos geschickt hat).

Nun schreibt sie plötzlich seit ein paar Wochen Emails und der Ton wird täglich schärfer. Sie will plötzlich Unterhalt. Versteht mich nicht falsch, sie trägt diese Forderung erstmalig an mich heran. Es bestand ja nie Kontakt - selbst auf Päckchen zum Geburtstag des Kindes oder zu Weihnachten (die an die bekannte Adresse der Großeltern gesandt wurden) erfolgte schon seit Jahren keine Reaktion, so daß wir das irgendwann eingestellt haben.

Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.

1. Sie hätte eine Klage eingereicht. Soll ich diese abwarten oder proaktiv tätig werden und ihr freiwillig etwas anbieten ? Ich bin mir nicht sicher, ob sie mich nur erpressen will oder ob sie tatsächlich etwas in dieser Richtung macht.
2. Wenn ich ihr freiwillig etwas anbiete, welche Relevanz hat das später, falls trotzdem eine Klage kommt ?
3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
4. Kann sie rückwirkend ab Geburt Unterhalt geltend machen, auch wenn sie diesen erstmalig jetzt - nach 11 Jahren - fordert ?

Ich habe weitere Fragen, aber hiermit wäre mir fürs Erste geholfen. Ich werde mich kommende Woche mal zu nem Anwalt begeben. Aber erstmal würde ich vor allem wissen wollen: abwarten oder handeln ?
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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren - von ligicest - 02-05-2014, 15:32

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