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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren
#2
Da du rechtsgültig der Vater bist, sind Unterhaltsforderungen an dich jederzeit möglich. Dass bisher nichts verlangt wurde, war grosses Glück von dir. Erst mit der Forderung nach Unterhalt kann etwas verlangt werden, für frühere Zeiträume im Regelfall nicht.

Im Normalfall gilt Recht und Gerichtsstand da, wo das Kind wohnt, allerdings gibt es viele Ausnahmen. Im Prinzip kann man es so hindrehen, dass dort geklagt und gefordert wird, wo mehr rausgeholt werden kann.
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RE: Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren - von p__ - 02-05-2014, 16:26

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