(02-05-2014, 19:42)Jigsaw schrieb: Wenn ich 500 Euro Unterhalt zahlen muss, muss ich denn mindestens 500 Euro verdienen um aufstocken zu können?Das geht prinzipiell so:
sB: sozialrechtl. Bedarf
aE: anrechenbares Einkommen = x
sB - aE = x
Ist x > 0, dann deckt Dein Einkommen nicht den Bedarf, dann bist Du bedürftig und der Betrag x wird 'aufgestockt'.
Umgangskosten werden dem Bedarf zugerechnet, titulierte Unterhalte beim Einkommen als NICHT zur Verfügung stehende Mittel berücksichtigt.
Ziemlich cool, was sich der Sozial-Gesetzgeber da ausgedacht hat.
S.