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Kindesunterhalt aufstocken bei Hartz 4
#8
(02-05-2014, 19:42)Jigsaw schrieb: Wenn ich 500 Euro Unterhalt zahlen muss, muss ich denn mindestens 500 Euro verdienen um aufstocken zu können?
Das geht prinzipiell so:

sB: sozialrechtl. Bedarf
aE: anrechenbares Einkommen = x

sB - aE = x

Ist x > 0, dann deckt Dein Einkommen nicht den Bedarf, dann bist Du bedürftig und der Betrag x wird 'aufgestockt'.

Umgangskosten werden dem Bedarf zugerechnet, titulierte Unterhalte beim Einkommen als NICHT zur Verfügung stehende Mittel berücksichtigt.

Ziemlich cool, was sich der Sozial-Gesetzgeber da ausgedacht hat.Smile

S.
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RE: Kindesunterhalt aufstocken bei Hartz 4 - von Skipper - 02-05-2014, 20:16

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