02-05-2014, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2014, 21:32 von Leutnant Dino.)
Interessanter Fall. Warte die Klage ab. Jedenfalls würde ich die Vaterschaft, wenn die Klage ankommen sollte, anzweifeln (habe ich gemacht) und dann vergehen nochmals mindestens 4 Jahre (so war es bei mir) bis ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde. Du musst dabei jede Menge Hürden aufbauen (habe ich gemacht).
Auf jeden Fall musst Du den Kontakt umgehend einstellen. Weder die Emails lesen, noch beantworten. Frauen verwenden diese Dokumente gerne in ihrer Klage. So kann man sich den eigenen Strick drehen. Das muss nicht sein.
Schwierig. Die deutsche Botschaft ist dabei nicht behilflich, da das Kind in Mexiko lebt und kein deutscher Bürger ist. Da bewegen die Herren Beamten keinen Finger. Es geht nur zivilrechtlich und da braucht die Dame schon ordentlich Geld. Prozesshilfe aus Deutschland kriegt sie auch nicht. Sie muss alles vorfinanzieren und daran wird es scheitern.
Keep cool. Da wird nichts kommen. Ein Indiz ist, dass die Dame Dich bedroht und auf eine Einigung aus ist.
Auf jeden Fall musst Du den Kontakt umgehend einstellen. Weder die Emails lesen, noch beantworten. Frauen verwenden diese Dokumente gerne in ihrer Klage. So kann man sich den eigenen Strick drehen. Das muss nicht sein.
(02-05-2014, 15:32)ligicest schrieb: 3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
Schwierig. Die deutsche Botschaft ist dabei nicht behilflich, da das Kind in Mexiko lebt und kein deutscher Bürger ist. Da bewegen die Herren Beamten keinen Finger. Es geht nur zivilrechtlich und da braucht die Dame schon ordentlich Geld. Prozesshilfe aus Deutschland kriegt sie auch nicht. Sie muss alles vorfinanzieren und daran wird es scheitern.
Keep cool. Da wird nichts kommen. Ein Indiz ist, dass die Dame Dich bedroht und auf eine Einigung aus ist.