05-05-2009, 11:21
(05-05-2009, 08:21)Max schrieb: Meiner wurde auf die Musikschule geschickt.
Ich wurde ohne Erläuterungen zur Kasse gebeten und habe die Gebühren mitgetragen.
Durch ein Gericht dazu verurteilt oder nur gefordert und gleich bezahlt? Musikschule ist eigentlich kein Mehrbedarf, wohl aber Nachhilfe. Und vieles mehr, wenn die Begründung des BGH Bestand hat. Alles, was nicht von Sozialgeld abgedeckt werden würde, aber so üblich ist dass sich die ARGE daran extra beteiligen würde, z.B. Erholung des Kindes, Urlaub. Wie oben schon gesagt, in der BGH-Begründung liegt einiges an Sprengstoff. Dieses Urteil wird noch oft zitiert werden.