03-05-2014, 17:48
Erstmal vielen Dank an Euch alle. Sehe es nun auch etwas entspannter.
Prozeßkostenhilfe bekommen nur EU-Bürger bzw Deutsche ?
Kontakt zu meinem Kind hätte ich schon gern gehabt, aber mehr war nicht drin und nun ist es mir fremd. Große Lust auf México habe ich auch keine mehr.
Grundsätzlich würde ich mich ja schon gütlich mit ihr einigen. Evtl blufft sie ja wirklich und wäre froh über den Spatz in der Hand ? Nur wie stellt man es an, damit es nachweislich ist und auch bei späterer Trotzdem-Klage auch herangezogen wird ?
Und ist das dann ggfs irgendein Präjudiz, erkenne ich dadurch vorab etwas an ?
(02-05-2014, 21:28)Leutnant Dino schrieb: Jedenfalls würde ich die Vaterschaft, wenn die Klage ankommen sollte, anzweifeln (habe ich gemacht) und dann vergehen nochmals mindestens 4 Jahre (so war es bei mir) bis ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde.Ich weiß nicht, ob das nach so vielen Jahren nicht ohnehin ausscheidet, immerhin stehe ich in der Geb.urkunde.
Prozeßkostenhilfe bekommen nur EU-Bürger bzw Deutsche ?
Kontakt zu meinem Kind hätte ich schon gern gehabt, aber mehr war nicht drin und nun ist es mir fremd. Große Lust auf México habe ich auch keine mehr.
Grundsätzlich würde ich mich ja schon gütlich mit ihr einigen. Evtl blufft sie ja wirklich und wäre froh über den Spatz in der Hand ? Nur wie stellt man es an, damit es nachweislich ist und auch bei späterer Trotzdem-Klage auch herangezogen wird ?
Und ist das dann ggfs irgendein Präjudiz, erkenne ich dadurch vorab etwas an ?