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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#35
Austriake: Darauf will ich hinaus. Habe zwar einige andere Verwirkgründe gesammelt, aber dieser Grund wegen Betrug wäre optimal.

Habe Sie mehrmals aufgefordert bzw. ihre Anwältin. Da dann kein Schreiben ihrer Anwältin mehr kam, habe ich es dahingehend auch gelassen. Dann kam ja die 1. TU-Klage an meinem Wohnort, wo ab aktuellem Datum Unterhalt gefordert wurde (Sept.). Nun die 2. Klage, plötzlich an ihrem Wohnort.

Bei TU/EU kenne ich es so, dass der Gerichtsstand beim Pflichtigen liegt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von Antragsgegner - 04-05-2014, 09:43

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