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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#36
(04-05-2014, 09:43)Antragsgegner schrieb: Bei TU/EU kenne ich es so, dass der Gerichtsstand beim Pflichtigen liegt.
Ich vermute, weil jetzt (Januar 2014, soweit ich verstanden habe), wo der Scheidungsantrag gestellt wurde, das im Verbund gesehen wird.
Und da ist der Gerichtsstand bei Kind und Mutter.
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von blue - 04-05-2014, 16:50

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