06-05-2014, 09:32
Normalerweise wird für die Unterhaltsberechnung der Zustand der SingleSteuerklasse herangezogen, d.h. 1/1, 1/2 bzw. 4/4. Falls die Kombination 3/5 bestanden hat, muss man normalerweise die Nettoeinkommen für 4/4 errechnen und dann als Basis für die Berechnung heranziehen. Wird gerne mal vergessen, schließlich kann man aus einem noch-Steuerklasse3-Verdiener mehr Kohle rauspressen.
D.h. im den restlichen Monaten des aktuellen Kalenderjahres erfolgt die Berechnung oft noch auf Basis 3/5, ab dem nächsten Kalenderjahr 4/4.
Wenn du 3/5 hattest und alles gegen die Wand fahren willst, dann solltest du sofort auf 4/4 wechseln, bzw. 1. Dann sinkt dein Nettoeinkommen erheblich und in Verbindung mit Arbeitszeitreduzierung bist du ganz schnell am Selbstbehalt/an der Pfändungsgrenze. Deine Exe kriegt dann nichts mehr von dir und muss zum Sozialamt. Dort macht sie eine ganz neue Erfahrung: dann ist nämlich eigene Erwerbstätigkeit durchaus zumutbar, was beim Familiengericht nicht so ist. Dadurch wird sie viel schneller selbständig, also tust du was Gutes.
D.h. im den restlichen Monaten des aktuellen Kalenderjahres erfolgt die Berechnung oft noch auf Basis 3/5, ab dem nächsten Kalenderjahr 4/4.
Wenn du 3/5 hattest und alles gegen die Wand fahren willst, dann solltest du sofort auf 4/4 wechseln, bzw. 1. Dann sinkt dein Nettoeinkommen erheblich und in Verbindung mit Arbeitszeitreduzierung bist du ganz schnell am Selbstbehalt/an der Pfändungsgrenze. Deine Exe kriegt dann nichts mehr von dir und muss zum Sozialamt. Dort macht sie eine ganz neue Erfahrung: dann ist nämlich eigene Erwerbstätigkeit durchaus zumutbar, was beim Familiengericht nicht so ist. Dadurch wird sie viel schneller selbständig, also tust du was Gutes.