07-05-2014, 01:09
Vielen Dank für die Antworten. Entschuldigt, dass ich mich erst jetzt melde.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
@P: Grds. könnte ich also noch bis Januar 2016 eine Zahlungsanforderung erhalten!
@Dzombo: Vielen Dank für die Links! Jetzt blicke ich etwas besser durch. Wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte, ist diese also für 30 Jahre gültig.
Zitat: Es gibt auch unter Tacheles-sozialhilfe.de gut dazu zu lesen.
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Entschuldige, der Link führt mich auf die Hauptseite eines Forums, die mich "überfordert". Die Suche innerhalb (nach: Unterhalt Vergangenheit) führt mich zur google-Suche.
Wenn du hierzu einen klareren Link hast, wäre ich dankbar!
Zitat: Achso. Du hast Zahlung zugesichert. Warum eigentlich?
Weil der Mutter meines Kindes (bzw dem JC) - von Rechts wegen (meines Erachtens) - diese Zahlung zusteht:
"Vom Zeitpunkt ab der Schuldner zum Zweck der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einnahmen Auskunft zu erteilen" bis unser Kind 3 Jahre alt wurde.
Ich habe mir gedacht, dass dies das richtige ist.
Sehe ich dies richtig (§1613 Unterhalt für die Vergangenheit)?
Ich kann nicht mehr für den Unterhalt (außergewöhnlich hoher Bedarf) in Anspruch genommen werden, wenn dies länger als ein Jahr her ist und ich nicht in Verzug gekommen bin (bzw. zur Zahlung aufgefordert wurde).
Nochmals vielen Dank!!
fosco
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
@P: Grds. könnte ich also noch bis Januar 2016 eine Zahlungsanforderung erhalten!
@Dzombo: Vielen Dank für die Links! Jetzt blicke ich etwas besser durch. Wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte, ist diese also für 30 Jahre gültig.
Zitat: Es gibt auch unter Tacheles-sozialhilfe.de gut dazu zu lesen.
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Entschuldige, der Link führt mich auf die Hauptseite eines Forums, die mich "überfordert". Die Suche innerhalb (nach: Unterhalt Vergangenheit) führt mich zur google-Suche.
Wenn du hierzu einen klareren Link hast, wäre ich dankbar!
Zitat: Achso. Du hast Zahlung zugesichert. Warum eigentlich?
Weil der Mutter meines Kindes (bzw dem JC) - von Rechts wegen (meines Erachtens) - diese Zahlung zusteht:
"Vom Zeitpunkt ab der Schuldner zum Zweck der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einnahmen Auskunft zu erteilen" bis unser Kind 3 Jahre alt wurde.
Ich habe mir gedacht, dass dies das richtige ist.
Sehe ich dies richtig (§1613 Unterhalt für die Vergangenheit)?
Ich kann nicht mehr für den Unterhalt (außergewöhnlich hoher Bedarf) in Anspruch genommen werden, wenn dies länger als ein Jahr her ist und ich nicht in Verzug gekommen bin (bzw. zur Zahlung aufgefordert wurde).
Nochmals vielen Dank!!
fosco