07-05-2014, 09:44
Inzwischen herausgefungen:
Voraussetzungen zur vorzeitigen Löschung des Haftbefehl-Eintrages:
Heisst konkret bei mir: vorzeitigen Löschung nicht möglich :-)
Voraussetzungen zur vorzeitigen Löschung des Haftbefehl-Eintrages:
Zitat:Die betreffende Forderung ...
wurde bei der Schufa nach dem 1. Juli 2012 aktenkundig,
der Betrag ist nicht höher als 2.000 Euro,
ist nicht per Gerichtsbeschluss vollstreckbar und
wurde innerhalb von sechs Wochen vom Gläubiger als beglichen gemeldet.
Trifft eine der Bedingungen nicht zu, bleibt es in der Regel bei der üblichen Dreijahresfrist.
Heisst konkret bei mir: vorzeitigen Löschung nicht möglich :-)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel