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Schufa Auskunft erhalten
#11
Uff ...

Habe zunächst um nähere Auskunft gebeten:
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.01.2014 (VI ZR 156/13) entschieden: Ein durch eine Bonitätsauskunft der Schufa Betroffener hat einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.
Ich bitte daher um Auskunft, um welche Daten genau es sich handelt, die zu meiner Einschätzung eines überdurchschnittlichen und deutlich überdurchschnittlichen Risikos durch Ihr Unternehmen geführt haben.
Möglicherweise sind diese Daten nicht mehr auf dem aktuellsten Stand bzw. fehlerhaft und können durch mich korrigiert werden.

(07-05-2014, 09:57)MitGlied schrieb: Es gibt da eine Kurzfassung und eben eine ausführliche Fassung.

Stimmt wohl:
Zitat:
Wer sieht was?

Schufa-Auskunft ist nicht gleich Schufa-Auskunft. Wie so oft - es kommt darauf an:

Am umfangreichsten ist die gesetzliche Datenübersicht bzw. der persönliche Teil der Bonitätsauskunft: Nur Sie selbst bekommen Ihren kompletten Datensatz zu Gesicht. Sie erkennen sämtliche Anfragen aus den letzten zwölf Monate sowie Eintragungen und Erledigungs- oder Löschvermerke. Außerdem erkennen Sie in jedem Einzelfall, wann welches Unternehmen die Anfrage gestellt oder die Eintragung vorgenommen hat.

Die Mitarbeiter von "A-Vertragspartnern" der Schufa (Banken und Sparkassen) sehen "bankrelevante" Positiv- und Negativinformationen sowie die Negativinformationen von Unternehmen anderer Branchen (z. B. die von Telefongesellschaften oder Versandhändlern). Sie erfahren jedoch nicht, bei welchen Unternehmen Sie Kunde sind. A-Partner sehen außerdem, ob ein anderes Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Auskunft über Sie bei der Schufa eingeholt hat.

B-Vertragspartner (Handelsunternehmen und Dienstleister) werden lediglich über die Art vorliegender Zahlungsstörungen informiert, nicht jedoch über die Branche oder gar darüber, um welche konkreten Unternehmen es sich handelt. Auch Telekommunikationsunternehmen gehören zu den B-Partnern. Sie wiederum erhalten zusätzlich Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche.

(07-05-2014, 09:57)MitGlied schrieb: Es gibt nur eine allgemeine Aussage:
... sind keine negativen Merkmale gespeichert...

Nur wird dieser Satz bei dir voraussichtlich nicht drauf stehen, solange z.B. die Sache mit dem Haftbefehl aussteht.

Daher wird dir nur die Option bleiben, am besten keine Auskunft vorzulegen. Meist verzichtet ein Vermieter drauf, wenn du ihm die volle Kaution sowie die erste Warmmiete bei Wohnungsübergabe bar in die Hand drücken kannst.

Leider ist der Wohnungsmarkt bei mir katastrophal, d.h. Barzahlung von Kaution und erster Miete (plus eventuelles Schmiergeld) ist quasi schon fast Voraussetzung für den Mietvertrag einer von mir favorisierten Wohnung.
Ob und welcher Art dann noch eine Schufa-Auskunft dabei sein wird, weiß ich noch nicht.
Das heisst also erst mal abwarten, wie es bei dann einer konkreten Wohnung ablaufen wird.

Der Hinweis von raid zur kreativen Selbstbearbeitung der eingescannten Schufa-Auskunft ist nicht schlecht, hilft allerdings nichts, wenn
- ich mangels postiver Selbstauskunft den korrekten Wortlaut a la " ... sind keine negativen Merkmale gespeichert..." nicht kenne
- der Vermieter sich einfach selbst die Auskunft holt

(07-05-2014, 10:12)MitGlied schrieb: Lach, das mit dem Nachbearbeiten ist nicht so einfach... das Papier hat ein Wasserzeichen ...
Meine Selbstauskunft hat nix dergleichen ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Schufa Auskunft erhalten - von Pistachio 00 - 07-05-2014, 09:21
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