07-05-2014, 11:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 11:40 von Pistachio 00.)
(07-05-2014, 11:15)MitGlied schrieb: Bei mir hatte genau das Blatt mit der einfachen Auskunft eben genau dieses Wasserzeichen etc. Während die sogenannte private Auskunft mit allen Vorgängen auf normalem Papier gedruck war.Ich verstehe den Unterschied nicht.
Meine Auskunft trägt die Überschrift: "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz" - das ist ja wohl die so genannte Selbstauskunft ?
(07-05-2014, 11:15)MitGlied schrieb: Das mit dem Schmiergeld für den Makler ist natürlich eine ganz krasse Situation. Da solltest du echt überlegen, ob du nicht lieber auf's land ziehst in eine Kaff mit S-Bahn Anschluss und die zusätzlichen 20Min plus Fahrkarte in Kauf nimmst und dafür die Wohnung günstiger und mit weniger Konkurrenz bekommst.
Das kommt nicht in Frage, da mein Kind im Wechselmodell bei mir lebt und mittlerweile auch eine bestimmte Schule besucht.
Aus gewissen Gründen werde ich auch in keine in Frage kommenden Plattenbauten einziehen. (obwohl selbst die inzwischen begehrt und dementsprechend marktpreisorientiert angepasst sind)
Übrigens suche ich in einer begehrten Wohngegend in einer großen sächsischen Stadt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel