07-05-2014, 13:41
@ raid - Eine Kündigung (auch fristlos) und die Anfechtung wie von mir genannt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die Anfechtung zieht ggf. nach sich, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Das erübrigt jegliche Kündigung.
@ Pistachio - Kein Grund zur Pampigkeit. Mein Mann hat einen Basis-Score von 5% (niedriger geht nicht). Ich weiß also auch andersrum, wovon ich spreche. Aber wenn du dich so gut mit dem Schufa-Krempel auskennst, ist ja alles in bester Ordnung.
Im übrigen ist einmal immer das erste Mal. Hatte in meinem Leben auch schon einige Wohnungen und bisher nie Schwierigkeiten. Und just seit einigen Monaten habe ich mit unserem bisher völlig problemfreien Vermieter nur Zoff. "Bisher nie" ist also kein Garant für "in Zukunft nie".
@ Pistachio - Kein Grund zur Pampigkeit. Mein Mann hat einen Basis-Score von 5% (niedriger geht nicht). Ich weiß also auch andersrum, wovon ich spreche. Aber wenn du dich so gut mit dem Schufa-Krempel auskennst, ist ja alles in bester Ordnung.
Im übrigen ist einmal immer das erste Mal. Hatte in meinem Leben auch schon einige Wohnungen und bisher nie Schwierigkeiten. Und just seit einigen Monaten habe ich mit unserem bisher völlig problemfreien Vermieter nur Zoff. "Bisher nie" ist also kein Garant für "in Zukunft nie".