07-05-2014, 17:17
Hallo
Hab da mal ein paar Fragen. Ich habe oder musste auf Grund meines Auslandsaufenthalts ende 2012 mein Sorgerecht auf freiwilliger Basis abgeben nun bin ich wieder in D und überlege ob ich die Rückübertragung des Sorgerechts beantragen soll.
Das Kind ist 11 und ich habe keinen wirklichen Kontakt mehr zu ihm. Meine Frage wäre nun soll ich versuchen das Sorgerecht wieder zubekommen oder kämpfe ich da gegen Windmühlen.
Eine andere Frage wäre! Mein Ältester wurde gerade 18 Jahre und hatte einen UH Titel der bis zu seinem 18 Geburtstag befristet war, nun hat der Anwalt der meine Ex und die Kinder gegen mich vertritt für ihn eine neue Unterhaltsforderung gestellt und auch aufgefordert einen neuen Titel zu bringen.
Meine Meinung dazu ist das der Anwalt schreiben kann was er will , das kann mir egal sein da er ja nicht gleichzeitig die Mutter und den Volljährigen vetreten darf . Liege ich da richtig ?
Die dritte Frage wäre. Ich habe eine Auskunft nach §1686 beantragt und auch einen Beschluss vom AG bekommen gegen diesen Beschluss wurde von Exe beim OLG Beschwerde eingelegt und von diesem zurückgewiesen. Darüber hinaus wurden ihr die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt. Da ich mich ja selbst vertreten habe könnte ich doch nun von ihr eine Auslagenpauschale verlangen , sehe ich das richtig? Würde mich echt freuen wenn ich sie mal etwas nerven könnte.
Danke für eure Meinungen
Hab da mal ein paar Fragen. Ich habe oder musste auf Grund meines Auslandsaufenthalts ende 2012 mein Sorgerecht auf freiwilliger Basis abgeben nun bin ich wieder in D und überlege ob ich die Rückübertragung des Sorgerechts beantragen soll.
Das Kind ist 11 und ich habe keinen wirklichen Kontakt mehr zu ihm. Meine Frage wäre nun soll ich versuchen das Sorgerecht wieder zubekommen oder kämpfe ich da gegen Windmühlen.
Eine andere Frage wäre! Mein Ältester wurde gerade 18 Jahre und hatte einen UH Titel der bis zu seinem 18 Geburtstag befristet war, nun hat der Anwalt der meine Ex und die Kinder gegen mich vertritt für ihn eine neue Unterhaltsforderung gestellt und auch aufgefordert einen neuen Titel zu bringen.
Meine Meinung dazu ist das der Anwalt schreiben kann was er will , das kann mir egal sein da er ja nicht gleichzeitig die Mutter und den Volljährigen vetreten darf . Liege ich da richtig ?
Die dritte Frage wäre. Ich habe eine Auskunft nach §1686 beantragt und auch einen Beschluss vom AG bekommen gegen diesen Beschluss wurde von Exe beim OLG Beschwerde eingelegt und von diesem zurückgewiesen. Darüber hinaus wurden ihr die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt. Da ich mich ja selbst vertreten habe könnte ich doch nun von ihr eine Auslagenpauschale verlangen , sehe ich das richtig? Würde mich echt freuen wenn ich sie mal etwas nerven könnte.
Danke für eure Meinungen