07-05-2014, 22:49
Also ein Sorgerechtsentzug auf Antrag der Ex, den du per Vergleich gebilligt hast.
Dann geht nun § 1696 BGB, ein Paragraf der in der Praxis aber nie erfolgreich angewendet wird. Da müsste schon die Mutter voll auf deiner Seite sein. Ist sie das?
§ 1674 BGB, "Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis" - kompliziert nur für diese offenbar imkompetente Anwältin. Wesentlich weniger kompliziert wie jetzt wieder in die gemeinsame Sorge zu kommen. Eine andere Alternative wären Vollmachten gewesen. Alles zu spät.
Dann geht nun § 1696 BGB, ein Paragraf der in der Praxis aber nie erfolgreich angewendet wird. Da müsste schon die Mutter voll auf deiner Seite sein. Ist sie das?
§ 1674 BGB, "Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis" - kompliziert nur für diese offenbar imkompetente Anwältin. Wesentlich weniger kompliziert wie jetzt wieder in die gemeinsame Sorge zu kommen. Eine andere Alternative wären Vollmachten gewesen. Alles zu spät.