a-a-m,
was genau spricht denn jetzt dagegen, den Umgnag wieder anzubahnen und in eine gute Regelung zu überführen?
Beschäftige Dich mal mit dem sog. 'Dreisprung':
Zunächst arbeitest Du eine Umgangsregelung aus, die Dir zuverlässig umzusetzen möglich ist. In diesem Fall ein Zweistufenplan mit Annäherungsphase.
Dann
- Bitte an die Mutter, die Umgangsregelung zu unterstützen bzw zu bestätigen.
Führt das zu nix, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII.
Führt auch das zu nix, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts.
Mutter und Amt setzt Du höflichst eine Reaktionsfrist von 14 Tagen.
S.
was genau spricht denn jetzt dagegen, den Umgnag wieder anzubahnen und in eine gute Regelung zu überführen?
Beschäftige Dich mal mit dem sog. 'Dreisprung':
Zunächst arbeitest Du eine Umgangsregelung aus, die Dir zuverlässig umzusetzen möglich ist. In diesem Fall ein Zweistufenplan mit Annäherungsphase.
Dann
- Bitte an die Mutter, die Umgangsregelung zu unterstützen bzw zu bestätigen.
Führt das zu nix, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII.
Führt auch das zu nix, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts.
Mutter und Amt setzt Du höflichst eine Reaktionsfrist von 14 Tagen.
S.