09-05-2014, 22:23
Zunächst ´mal bist Du mMn am Ende des Umganges zur Herausgabe des Kindes verpflichtet. Wie Du ja dargestellt hast, fällt die Maßnahme selber in den Bereich der Mutter. Hinreichende Informationen für eine Gefährdung des Kindeswohls hast Du nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...