10-05-2014, 15:44
(10-05-2014, 15:28)Jessy schrieb: (...)Hier wird doch niemand 'abgekoppelt', sondern es wird lediglich Art und Umfang der Beteuung eines Kindes bestimmt. Und die hat nichts mit Sorgerecht zu tun, sondern - in Abgrenzung dazu - mit den Befugnissen des 'täglichen Lebens', unterliegt damit dem jeweils zuständigen Elternteil, bei sich das Kind gerade aufhält.
Ob das nun juristisch dem Sorgerecht zuzuordnen ist oder nicht, wäre mir dabei schnuppe. Okay, als "Kindeswohlgefährdung" würde ich es auch nicht unbedingt bezeichnen, aber der Umgang mit der "Abkoppelung" des Kindes von den Eltern ist sicherlich keine alltägliche Angelegenheit.
(...)
Bitte dazu § 1687 BGB beachten.
S.