10-05-2014, 19:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2014, 20:09 von LoveNoBitch.)
Nun denn, hier der Vorschlag, den ich beim KSB eingereicht hatte:
1. Diese Vereinbarung zum Aufbau einer erweiterten Umgangsregelung umfasst 2 Seiten;
Seite 1 : allgemeine Regelungen
Seite 2 : konkrete Ausgestaltung der Umgangszeiten
2. Das regelmäßige Einhalten der nachfolgenden Umgangsregelung mit Ihrem Papa gestaltet sich
als natürliches Recht von KIND und Pflicht beider Elternteile.
Die Eltern installieren zusammen ein Übergabebuch, in dem die wichtigsten Ereignisse, Absprachen mit KIND und besondere Vorkommnisse schriftlich festgehalten werden. Dieses aktualisierte und unterschriebene Übergabebuch ist dem jeweils betreuenden Elternteil bei der Übergabe auszuhändigen.
3. KINDs Geburtstag wird im jährlichen Wechsel bei dem jeweiligen Elternteil gefeiert.
2014 fällt dieser Tag der Mama zu.
4. Elterngeburtstage verbringt KIND zusätzlich beim jeweiligen Elternteil, unabhängig von der laufenden Umgangsregelung; ebenso Muttertag bzw. Vatertag.
5. Folgende Feiertage (Hl. Abend, Ostersonntag, Pfingsten, Sylvester) verbringt KIND im jährlichen Wechsel bei dem entsprechenden Elternteil. Diese Tage finden übergeordnet und ggfs. zusätzlich zur laufenden Umgangsregelung statt. 2014 fallen Ostern und Hl. Abend der Mama zu, Pfingsten und Sylvester dem Papa.
6. Im Falle der Erkrankung von KIND wird bei weniger schweren Fällen der Umgang trotzdem durchgeführt, da beide Elternteile gleichermaßen für KIND sorgen, bzw Sie gesundpflegen können. Im Falle einer schwereren Erkrankung (Transportunfähigkeit; bescheinigt durch Attest vom Arzt) verbleibt KIND in Ihrem gewohnten Umfeld; Natürlich verpflichtet sich der Papa bei Bedarf, (z.B. Erkrankung der Mama) auch hier seinen elterlichen Pflichten nachzukommen und die Betreuung von KIND sicherzustellen.
7. Außergewöhnliche Termine (z.B. Besuche bei Verwandten oder Freunden mütterlicherseits) werden außerhalb der Umgangszeiten gelegt. Regelmäßige Artzuntersuchungen oder anderweitig regelmäßig notwendige, anfallende Termine, übernimmt der Papa natürlich ebenfalls im Rahmen seiner elterlichen Sorge während den Umgangszeiten.
8. Jedem Elternteil steht im normalen Rahmen (2014 noch 3 Wochen bis Jahresende) auch die Möglichkeit zu, Urlaubswochen einzuplanen. Diese werden spätestens 4 Wochen vor Fälligkeit, dem jeweils anderen Elternteil mitgeteilt. Ausgefallene Umgangstermine sind dann unverzüglich (in den darauffolgenden 2 Wochen) nachzuholen. Eine Umgangsunterbrechung von mehr als 14 Tagen ist hierbei zu vermeiden.
9. Sollte sich über die Regelung hinaus zusätzlicher Betreuungsbedarf von KIND ergeben, wird zuerst geklärt, ob der Papa diese Betreuungszeiten übernehmen kann.
10. Die Elternvereinbarung wird am 30.11.2014 der aktuellen Entwicklung angepasst und dann entsprechend im jährlichen Rythmus im gegenseitigen Einvernehmen überarbeitet.
Kürzungen des Umfangs der Umgangszeiten sind hierbei zu unterlassen.
Mit den entsprechenden Regelungen erklären sich beide Unterzeichner einverstanden.
ORT, den …................................
….................................................. …..............................................
(MAMA) (PAPA)
Konkrete Ausgestaltung derr Umgangszeiten 2014:
KIND verbringt die Umgangszeiten mit Ihrem Papa nach folgendem aufbauendem Schema:
an Wochen mit ungeraden Wochennummern: Mittwoch, Samstag, Sonntag
an Wochen mit geraden Wochennummern: Donnerstag, Freitag
abhängig vom Lebensalter von KIND nach folgenden Umgangszeiten:
(Lebensmonat ist der jeweilige ganze Kalendermonat)
18. Lebensmonat: von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (4,5 Stunden)
19. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)
20. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)
*) Um das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa nach besten Möglichkeiten zu fördern, finden die
Mittwochs-Termine in diesen Monaten Vormittags (09.00 Uhr – 12.00 Uhr, bzw. 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr) statt,
da der Papa KIND an besagten Tagen zum gemeinsamen Babyschwimmen in der Therme XXXX anmeldet.
21. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)
22. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)
23. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages des Wochenendes
mit Übernachtung zum 2. Tag des Wochenendes bis 18.00 Uhr; (2 ÜN)
24. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr; (4 ÜN)
25. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr;(5 ÜN)
sowie zusätzlich vom 31.12.2014 - 01.01.2015
Ziel dieser aufbauenden Umgangsregelung ist es, die familiäre Bindung zwischen KIND und Ihrem Papa langsam zu vertiefen, sowie das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa
weiter auszubauen.
Sollte sich der Beschluss dieser Regelung über den gewöhnlichen Rahmen einer außergerichtlichen Einigung verlängern, gelten die oben genannten Regelungen wie niedergeschrieben.
Und hier nun der Gegenvorschlag der Mutter, verfasst vom Kinderschutzbund, da Mama allein wohl nicht dazu fähig.....
Antwort zu den Vorschlägen von PAPA bzgl. einer „Elternvereinbarung“
Zu 2.Infos, den Gesundheitszustand oder aktuelle Geschehnissen KIND betreffend, werden dem Vater von der Mutter bei der Übergabe persönlich mündlich übermittelt.
(!!Natürlich! Nur nichts nachweisbares hinterlassen! Verbale Kommunikation mit der KM hat noch nie funktioniert...!!)
Zu 3. zu den Geburtstagen von KIND ist der Vater von der Mutter zum „Geburtstags Kaffee“
am Nachmittag des XX.November eingeladen. Die genaue Zeit vereinbaren die Eltern in den Tagen davor.
Zu 4. KIND verbringt den 24. Dezember stets bei ihrer Mutter. Der Vater kann KIND ab dem Vormittag des 25. 12. zu sich holen. Alle Geschenke werden KIND „vom Christkind“ gebracht nicht von Mama oder Papa …
(!!Wär mir ja völlig egal, ob 24. oder 25. oder wie auch immer; hat Tochter halt 2x Weihnachten..!!)
Der Vater kann KIND unabhängig vom Wochentag an seinem Geburtstag zu sich holen. Das gleiche gilt für den Geburtstag der Mutter.
KIND verbringt den Vatertag beim Vater / den Muttertag bei der Mutter.
Oster- und Pfingstsonntag ist KIND bei ihrer Mutter, am folgenden Montag jeweils beim Vater.
Zu Sylvester wird vorerst keine zusätzliche Regelung benötigt, da KIND jeden Abend bis spätestens 20.00 Uhr einschläft.
Zu 6. Wenn KIND deutlich erkennbar krank ist (z.B. fiebrig, weinerlich, quengelig, schläfrig, spielt nicht, will immer auf dem Arm der Mutter sein, leidet erkennbar unter Schmerzen) bleibt sie bei der Mutter. Bei Schnupfen, Husten, leichtem Durchfall, leichtem Unwohlsein - ohne die beschriebenen Begleiterscheinungen - geht KIND zu ihrem Vater.
(!!Da musst ich ja fast Lachen..! Also würde Kind immer bei der KM bleiben, wenn Sie das meint..!! Da könnt ich der SB vom KSB ja direkt .... so nen Scheiß auch noch aufzunehmen...)
7. Die Eltern treffen eine „Ferienregelung“: der Mutter stehen pro Jahr 5 Wochen als Urlaub mit KIND zur Verfügung d.h. diese Zeit steht der Mutter für Kurzreisen zu Verwandten, Freunden ect. über das Jahr verteilt zur Verfügung
- diese Zeiten müssen dem Vater nicht „rückerstattet“ werden
(Find ich nicht OK, könnt ich aber zur Not mit Leben..!!)
- die Mutter informiert den Vater sobald sie weiß wann sie abwesend sein wird > dies wird nie von einem Tag auf den anderen sein sondern immer einige Tage vor Abreise
(!!Genau! Klappte bis jetzt genauso gut wie alle Absprachen sonst auch!!
Ne Woche Vorlaufzeit brauch ich mindestens, um das mit Arbeitsterminen etc... abzustimmen)
- solange KIND so klein ist wird die Mutter stets nur für ein paar Tage verreisen, sodass es zu keinen längeren Trennungen zw. KIND und ihrem Papa kommen wird.
Einzige Ausnahmen von den vereinbarten „Papa- KIND –Tagen“ von Seiten der Mutter sind somit nur:
Erkrankungen von KIND
Insg. 5 Wochen (5 x 7 Tage) Urlaubszeit der Mutter
Zu 9. wenn zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht, wird die Mutter beim Vater anfragen ob er „einspringen“ kann.
Zu 10. Jährlich zwischen Ende November und Dezember klären die Eltern ob Teile der Vereinbarung geändert werden sollten.
11. Übernachtung
Mit KINDs Übernachtungen beim Vater wird begonnen sobald KIND sprechen kann, in dem Sinne, dass sie ihre Bedürfnisse formulieren kann und diese gegebenenfalls auch am Telefon mitteilen kann. Gegenwärtig kann KIND noch nicht ausreichend sprechen.
Die Frage der Übernachtungen kann gegen Ende des Jahres gem. Punkt „10“ geklärt werden
12. Tage beim Vater
Dem Vorschlag des Vaters zur Regelung der Tage stimmt die Mutter zu (gerade Woche: Do.+Fr. > ungerade Woche: Mi.+Sa:+So.)
Wegen KINDs Mittagsschlaf (11.30 – 13.00) bleibt die Abholzeit bei 13.30 Uhr > der Vater bringt KIND dann um 18.00 Uhr zur Mutter zurück.
KIND geht nach dem Mittagsschlaf zu ihrem Vater und kann von ihm daher, falls sie im Auto wieder einschläft ohne weiteres geweckt werden.
Eine Änderung dieser Zeit kann sobald sich die Schlafzeiten ändern besprochen werden, frühestens jedoch Nov./Dez. 2014.
(!!Das heißt dann, der Großteil der Umgangszeiten wird nicht akzeptiert; Und wecken werd ich die Kleine sicher nicht, wenn Sie den Schlaf braucht, den Sie bei Mama nicht bekommt!!)
13. Baby Schwimmen
Der Vater kann KIND in den „ungeraden“ Wochen am Mittwoch um 9.00 Uhr zum Schwimmen abholen und sie dann um 15.30 Uhr zur Mutter zurück bringen.
In den „geraden“ Wochen geht die Mutter mit KIND zum Schwimmen.
(!!Aber Mittagschlaf darf Sie keinen machen, oder wie ist das zu verstehen..!!?)
Anzumerken wäre noch, daß KM auch in Zukunft nicht bereit sein wird, sich zusammen mit mir zu treffen, da Sie "Angst" vor mir hat...
BlaBlaBla
1. Diese Vereinbarung zum Aufbau einer erweiterten Umgangsregelung umfasst 2 Seiten;
Seite 1 : allgemeine Regelungen
Seite 2 : konkrete Ausgestaltung der Umgangszeiten
2. Das regelmäßige Einhalten der nachfolgenden Umgangsregelung mit Ihrem Papa gestaltet sich
als natürliches Recht von KIND und Pflicht beider Elternteile.
Die Eltern installieren zusammen ein Übergabebuch, in dem die wichtigsten Ereignisse, Absprachen mit KIND und besondere Vorkommnisse schriftlich festgehalten werden. Dieses aktualisierte und unterschriebene Übergabebuch ist dem jeweils betreuenden Elternteil bei der Übergabe auszuhändigen.
3. KINDs Geburtstag wird im jährlichen Wechsel bei dem jeweiligen Elternteil gefeiert.
2014 fällt dieser Tag der Mama zu.
4. Elterngeburtstage verbringt KIND zusätzlich beim jeweiligen Elternteil, unabhängig von der laufenden Umgangsregelung; ebenso Muttertag bzw. Vatertag.
5. Folgende Feiertage (Hl. Abend, Ostersonntag, Pfingsten, Sylvester) verbringt KIND im jährlichen Wechsel bei dem entsprechenden Elternteil. Diese Tage finden übergeordnet und ggfs. zusätzlich zur laufenden Umgangsregelung statt. 2014 fallen Ostern und Hl. Abend der Mama zu, Pfingsten und Sylvester dem Papa.
6. Im Falle der Erkrankung von KIND wird bei weniger schweren Fällen der Umgang trotzdem durchgeführt, da beide Elternteile gleichermaßen für KIND sorgen, bzw Sie gesundpflegen können. Im Falle einer schwereren Erkrankung (Transportunfähigkeit; bescheinigt durch Attest vom Arzt) verbleibt KIND in Ihrem gewohnten Umfeld; Natürlich verpflichtet sich der Papa bei Bedarf, (z.B. Erkrankung der Mama) auch hier seinen elterlichen Pflichten nachzukommen und die Betreuung von KIND sicherzustellen.
7. Außergewöhnliche Termine (z.B. Besuche bei Verwandten oder Freunden mütterlicherseits) werden außerhalb der Umgangszeiten gelegt. Regelmäßige Artzuntersuchungen oder anderweitig regelmäßig notwendige, anfallende Termine, übernimmt der Papa natürlich ebenfalls im Rahmen seiner elterlichen Sorge während den Umgangszeiten.
8. Jedem Elternteil steht im normalen Rahmen (2014 noch 3 Wochen bis Jahresende) auch die Möglichkeit zu, Urlaubswochen einzuplanen. Diese werden spätestens 4 Wochen vor Fälligkeit, dem jeweils anderen Elternteil mitgeteilt. Ausgefallene Umgangstermine sind dann unverzüglich (in den darauffolgenden 2 Wochen) nachzuholen. Eine Umgangsunterbrechung von mehr als 14 Tagen ist hierbei zu vermeiden.
9. Sollte sich über die Regelung hinaus zusätzlicher Betreuungsbedarf von KIND ergeben, wird zuerst geklärt, ob der Papa diese Betreuungszeiten übernehmen kann.
10. Die Elternvereinbarung wird am 30.11.2014 der aktuellen Entwicklung angepasst und dann entsprechend im jährlichen Rythmus im gegenseitigen Einvernehmen überarbeitet.
Kürzungen des Umfangs der Umgangszeiten sind hierbei zu unterlassen.
Mit den entsprechenden Regelungen erklären sich beide Unterzeichner einverstanden.
ORT, den …................................
….................................................. …..............................................
(MAMA) (PAPA)
Konkrete Ausgestaltung derr Umgangszeiten 2014:
KIND verbringt die Umgangszeiten mit Ihrem Papa nach folgendem aufbauendem Schema:
an Wochen mit ungeraden Wochennummern: Mittwoch, Samstag, Sonntag
an Wochen mit geraden Wochennummern: Donnerstag, Freitag
abhängig vom Lebensalter von KIND nach folgenden Umgangszeiten:
(Lebensmonat ist der jeweilige ganze Kalendermonat)
18. Lebensmonat: von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (4,5 Stunden)
19. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)
20. Lebensmonat: von 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr *) (6,5 Stunden)
*) Um das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa nach besten Möglichkeiten zu fördern, finden die
Mittwochs-Termine in diesen Monaten Vormittags (09.00 Uhr – 12.00 Uhr, bzw. 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr) statt,
da der Papa KIND an besagten Tagen zum gemeinsamen Babyschwimmen in der Therme XXXX anmeldet.
21. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)
22. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr (8,5 Stunden)
23. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages des Wochenendes
mit Übernachtung zum 2. Tag des Wochenendes bis 18.00 Uhr; (2 ÜN)
24. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr; (4 ÜN)
25. Lebensmonat: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr an einzelnen Tagen,
bzw. von 09.30 Uhr des ersten Tages mit Übernachtung an allen aufeinanderfolgenden Tagen bis 18.00 Uhr;(5 ÜN)
sowie zusätzlich vom 31.12.2014 - 01.01.2015
Ziel dieser aufbauenden Umgangsregelung ist es, die familiäre Bindung zwischen KIND und Ihrem Papa langsam zu vertiefen, sowie das Vertrauensverhältnis zwischen KIND und Ihrem Papa
weiter auszubauen.
Sollte sich der Beschluss dieser Regelung über den gewöhnlichen Rahmen einer außergerichtlichen Einigung verlängern, gelten die oben genannten Regelungen wie niedergeschrieben.
Und hier nun der Gegenvorschlag der Mutter, verfasst vom Kinderschutzbund, da Mama allein wohl nicht dazu fähig.....
Antwort zu den Vorschlägen von PAPA bzgl. einer „Elternvereinbarung“
Zu 2.Infos, den Gesundheitszustand oder aktuelle Geschehnissen KIND betreffend, werden dem Vater von der Mutter bei der Übergabe persönlich mündlich übermittelt.
(!!Natürlich! Nur nichts nachweisbares hinterlassen! Verbale Kommunikation mit der KM hat noch nie funktioniert...!!)
Zu 3. zu den Geburtstagen von KIND ist der Vater von der Mutter zum „Geburtstags Kaffee“
am Nachmittag des XX.November eingeladen. Die genaue Zeit vereinbaren die Eltern in den Tagen davor.
Zu 4. KIND verbringt den 24. Dezember stets bei ihrer Mutter. Der Vater kann KIND ab dem Vormittag des 25. 12. zu sich holen. Alle Geschenke werden KIND „vom Christkind“ gebracht nicht von Mama oder Papa …
(!!Wär mir ja völlig egal, ob 24. oder 25. oder wie auch immer; hat Tochter halt 2x Weihnachten..!!)
Der Vater kann KIND unabhängig vom Wochentag an seinem Geburtstag zu sich holen. Das gleiche gilt für den Geburtstag der Mutter.
KIND verbringt den Vatertag beim Vater / den Muttertag bei der Mutter.
Oster- und Pfingstsonntag ist KIND bei ihrer Mutter, am folgenden Montag jeweils beim Vater.
Zu Sylvester wird vorerst keine zusätzliche Regelung benötigt, da KIND jeden Abend bis spätestens 20.00 Uhr einschläft.
Zu 6. Wenn KIND deutlich erkennbar krank ist (z.B. fiebrig, weinerlich, quengelig, schläfrig, spielt nicht, will immer auf dem Arm der Mutter sein, leidet erkennbar unter Schmerzen) bleibt sie bei der Mutter. Bei Schnupfen, Husten, leichtem Durchfall, leichtem Unwohlsein - ohne die beschriebenen Begleiterscheinungen - geht KIND zu ihrem Vater.
(!!Da musst ich ja fast Lachen..! Also würde Kind immer bei der KM bleiben, wenn Sie das meint..!! Da könnt ich der SB vom KSB ja direkt .... so nen Scheiß auch noch aufzunehmen...)
7. Die Eltern treffen eine „Ferienregelung“: der Mutter stehen pro Jahr 5 Wochen als Urlaub mit KIND zur Verfügung d.h. diese Zeit steht der Mutter für Kurzreisen zu Verwandten, Freunden ect. über das Jahr verteilt zur Verfügung
- diese Zeiten müssen dem Vater nicht „rückerstattet“ werden
(Find ich nicht OK, könnt ich aber zur Not mit Leben..!!)
- die Mutter informiert den Vater sobald sie weiß wann sie abwesend sein wird > dies wird nie von einem Tag auf den anderen sein sondern immer einige Tage vor Abreise
(!!Genau! Klappte bis jetzt genauso gut wie alle Absprachen sonst auch!!
Ne Woche Vorlaufzeit brauch ich mindestens, um das mit Arbeitsterminen etc... abzustimmen)
- solange KIND so klein ist wird die Mutter stets nur für ein paar Tage verreisen, sodass es zu keinen längeren Trennungen zw. KIND und ihrem Papa kommen wird.
Einzige Ausnahmen von den vereinbarten „Papa- KIND –Tagen“ von Seiten der Mutter sind somit nur:
Erkrankungen von KIND
Insg. 5 Wochen (5 x 7 Tage) Urlaubszeit der Mutter
Zu 9. wenn zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht, wird die Mutter beim Vater anfragen ob er „einspringen“ kann.
Zu 10. Jährlich zwischen Ende November und Dezember klären die Eltern ob Teile der Vereinbarung geändert werden sollten.
11. Übernachtung
Mit KINDs Übernachtungen beim Vater wird begonnen sobald KIND sprechen kann, in dem Sinne, dass sie ihre Bedürfnisse formulieren kann und diese gegebenenfalls auch am Telefon mitteilen kann. Gegenwärtig kann KIND noch nicht ausreichend sprechen.
Die Frage der Übernachtungen kann gegen Ende des Jahres gem. Punkt „10“ geklärt werden
12. Tage beim Vater
Dem Vorschlag des Vaters zur Regelung der Tage stimmt die Mutter zu (gerade Woche: Do.+Fr. > ungerade Woche: Mi.+Sa:+So.)
Wegen KINDs Mittagsschlaf (11.30 – 13.00) bleibt die Abholzeit bei 13.30 Uhr > der Vater bringt KIND dann um 18.00 Uhr zur Mutter zurück.
KIND geht nach dem Mittagsschlaf zu ihrem Vater und kann von ihm daher, falls sie im Auto wieder einschläft ohne weiteres geweckt werden.
Eine Änderung dieser Zeit kann sobald sich die Schlafzeiten ändern besprochen werden, frühestens jedoch Nov./Dez. 2014.
(!!Das heißt dann, der Großteil der Umgangszeiten wird nicht akzeptiert; Und wecken werd ich die Kleine sicher nicht, wenn Sie den Schlaf braucht, den Sie bei Mama nicht bekommt!!)
13. Baby Schwimmen
Der Vater kann KIND in den „ungeraden“ Wochen am Mittwoch um 9.00 Uhr zum Schwimmen abholen und sie dann um 15.30 Uhr zur Mutter zurück bringen.
In den „geraden“ Wochen geht die Mutter mit KIND zum Schwimmen.
(!!Aber Mittagschlaf darf Sie keinen machen, oder wie ist das zu verstehen..!!?)
Anzumerken wäre noch, daß KM auch in Zukunft nicht bereit sein wird, sich zusammen mit mir zu treffen, da Sie "Angst" vor mir hat...
BlaBlaBla
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet