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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#4
Wenn Du einen unbegrenzten Titel unterschrieben hast dann kann leider bei Dir auch unbegrenzt gepfändet werden.

Der Titel ist das Problem !

Vorsicht!...Vielleicht ist bei Dir schon der Fall der Verjährung eingetreten und das JA versucht noch irgendwie an das Geld zu kommen.

Das kann aber nur ein Anwalt feststellen.

Einspruch kannst Du immer erheben dürfte aber Aussichtslos sein da Du ja wieder Geld verdienst.

Vielleicht weiss hier jemand noch besser bescheid.

Lg
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Arminius - 11-05-2014, 18:22
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

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