11-05-2014, 20:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2014, 20:19 von LoveNoBitch.)
@pistachio
Danke Dir! Den Herrn kannte ich noch nicht....!
Damit wäre ich mit meinem Umgangsvorschlag ja ziemlich nah an den Empfehlungen... Fraglich ist natürlich ob ein Richter überhaupt was davon wissen will( und inwiefern ich den Herrn Jan van de Man auch zitieren sollte)... aber ein Versuch allemal wert!?
@skipper
@kay
natürlich werd ich auf ein Übergabebuch bestehen; verbale Kommunikation mit der Km hat noch nie funktioniert....
Und die Übnergaben gestaltet Sie für Tochter auch ohne Informationsaustausch schon verstörend genug;
Grundsätzlich stimme ich Dir @skipper ja auf alle Fälle zu, mit den längeren Blöcken und auch der Übersichtlichkeit der Regelung; aber so ganz ins "Kalte Wasser" schmeißen will ich ja Tochter auch nicht von heut auf morgen.... Sie weiß ja nicht, daß Mama sie völlig von sich abhängig machen will; Sie kennt bis jetzt ja nur !Mama bringt mich ins Bett, Mama füttert mich, Mama putzt mir die Zähne.."
daher finde ich den aufbauenden Zeitplan schon nicht schlecht; will die Kleine ja auch nicht überfordern...
Und bei nem Kind in dem Alter, ist das mEn schon eher angebracht, die Zeiten noch jährlich zu überarbeiten; oder irre ich mich?
insofern wären auch die Schulferien ertsmal außen vor, solange die Kleine noch nicht mal im Kiga ist;
Bei z.B. der Krankheitsregelung gibts eh keine Diskussionen; und wenn der Herr Richter nicht ganz daneben ist, wird er das ja auch so sehen...
Und wie gern ich mit der Kleinen mal n paar Tage zu Oma, Nichten etc... fahren würde brauch ich wohl nicht erklären, oder?
Aber wenn Km nichtmal Übernachtungen zustimmt, weiß ich nicht, wie klug das wäre, das gleich mitzufordern....
Und ganz allgemein: Was kann/darf denn in den Antrag auf Umgangsregelung mit rein?
bisherige Zeiten eh klar, gewünschte Zeiten auch;
Aber was ist mit den unzähligen Entfremdungsversuchen seitens der Km?
Wachhalten der Kleinen (evtl. als Begründung für ÜN?)
Einschließen der Km mit Tochter, "Nicheinhalten" der bisherigen Regelung, etc...?
Das wären schließlich alles gute Gründe für noch mehr Zeit mit Tochter...?!
Das hätte ich der Dame vom Kinderschutzbund so auch nicht zugetraut....!
Finde das auch mehr als frech; besonders die Regelung im Krankheitsfall...
Aber das zeigt wohl, wie Sie wirklich tickt....
wie weiter oben schon gesagt, das ist in meinen Augen ne Einladung zur Kindesmanipulation.....
Plan wäre jetzt nochmal nen Vorschlag beim KSB einzureichen, der nicht so weit von meinem entfernt liegt (eben Christkind und so, meinetwegen auch Feiertage...) dem die KM sowieso nicht zustimmen wird, und dann ab zum Gericht....
Diesmal dann aber auch mit Urlaubzeiten für Tochter und mich....
(11-05-2014, 16:13)Pistachio 00 schrieb: Zum Thema Umgang bei Krankheit - kenne ich zur Genüge ...
Nicht die KM entscheidet über Krankheit, sondern der Kinderarzt !
Darüber hinaus bist natürlich auch Du in der Lage, ein krankes Kind bei Dir zu betreuen. Ein Ausfall des Umgangs kommt daher nur bei schwerer Krankheit bzw. Transportunfähigkeit in Frage.
Und bitte entferne den Begriff "gewohntes Umfeld" aus Deinem Schriftsatz - Du willst doch zukünftig dem Kind auch ein gewohntes Umfeld bieten ?!
Der Begriff suggeriert wieder einmal, dass das Kind bei Papa nur zu Besuch ist.
Sieh Dir mal die Umgangsempfehlungen von Jan Piet de Man an:
http://www.vafk-koeln.de/kinder/zeitempfinden
Danke Dir! Den Herrn kannte ich noch nicht....!
Damit wäre ich mit meinem Umgangsvorschlag ja ziemlich nah an den Empfehlungen... Fraglich ist natürlich ob ein Richter überhaupt was davon wissen will( und inwiefern ich den Herrn Jan van de Man auch zitieren sollte)... aber ein Versuch allemal wert!?
@skipper
@kay
natürlich werd ich auf ein Übergabebuch bestehen; verbale Kommunikation mit der Km hat noch nie funktioniert....
Und die Übnergaben gestaltet Sie für Tochter auch ohne Informationsaustausch schon verstörend genug;
Grundsätzlich stimme ich Dir @skipper ja auf alle Fälle zu, mit den längeren Blöcken und auch der Übersichtlichkeit der Regelung; aber so ganz ins "Kalte Wasser" schmeißen will ich ja Tochter auch nicht von heut auf morgen.... Sie weiß ja nicht, daß Mama sie völlig von sich abhängig machen will; Sie kennt bis jetzt ja nur !Mama bringt mich ins Bett, Mama füttert mich, Mama putzt mir die Zähne.."
daher finde ich den aufbauenden Zeitplan schon nicht schlecht; will die Kleine ja auch nicht überfordern...
Und bei nem Kind in dem Alter, ist das mEn schon eher angebracht, die Zeiten noch jährlich zu überarbeiten; oder irre ich mich?
insofern wären auch die Schulferien ertsmal außen vor, solange die Kleine noch nicht mal im Kiga ist;
Bei z.B. der Krankheitsregelung gibts eh keine Diskussionen; und wenn der Herr Richter nicht ganz daneben ist, wird er das ja auch so sehen...
Und wie gern ich mit der Kleinen mal n paar Tage zu Oma, Nichten etc... fahren würde brauch ich wohl nicht erklären, oder?
Aber wenn Km nichtmal Übernachtungen zustimmt, weiß ich nicht, wie klug das wäre, das gleich mitzufordern....
Und ganz allgemein: Was kann/darf denn in den Antrag auf Umgangsregelung mit rein?
bisherige Zeiten eh klar, gewünschte Zeiten auch;
Aber was ist mit den unzähligen Entfremdungsversuchen seitens der Km?
Wachhalten der Kleinen (evtl. als Begründung für ÜN?)
Einschließen der Km mit Tochter, "Nicheinhalten" der bisherigen Regelung, etc...?
Das wären schließlich alles gute Gründe für noch mehr Zeit mit Tochter...?!
(11-05-2014, 19:54)Zala schrieb: Die Art der Übergabe wie viel sie miteinander sprechen können liegt ja in dem eigenen ermessen. Aber wenn sich so ein minimaler Umgang sich einbürgern soll dann ist das eine Frechheit. Solche Vorschläge überhaupt zu machen nenne ich dreist.
Das hätte ich der Dame vom Kinderschutzbund so auch nicht zugetraut....!
Finde das auch mehr als frech; besonders die Regelung im Krankheitsfall...
Aber das zeigt wohl, wie Sie wirklich tickt....
wie weiter oben schon gesagt, das ist in meinen Augen ne Einladung zur Kindesmanipulation.....
Plan wäre jetzt nochmal nen Vorschlag beim KSB einzureichen, der nicht so weit von meinem entfernt liegt (eben Christkind und so, meinetwegen auch Feiertage...) dem die KM sowieso nicht zustimmen wird, und dann ab zum Gericht....
Diesmal dann aber auch mit Urlaubzeiten für Tochter und mich....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet